Der Bereich Innewohnend mit drei Plätzen steht für Jugendliche ab 14 Jahren zur Verfügung.
Die Intensiv Betreute Wohnform ist für Jugendliche und junge Erwachsene ab 16 Jahren und junge Volljährige zur Verfügung.
Beide Bereiche sind geeignet für junge Menschen jeglicher Geschlechter- und Rollenorientierung, die in einer problembelastenden Lebenssituation stehen, Entwicklungsprobleme haben oder / und Hilfe bei der Verselbstständigung benötigen, wenn sie in ihrem bisherigen Lebensumfeld nicht verbleiben können. Ebenfalls geeignet ist die Maßnahme für Personen, die nach einer vollstationären individualpädagogischen Maßnahme noch einen Zwischenschritt benötigen, um das Ziel einer selbstständigen Lebensführung in einer eigenen Wohnung zu erreichen.
Aufgenommen werden weiterhin Jugendliche und junge Erwachsene:
- bei denen eine dem Wohl der jungen Menschen entsprechende Entwicklung nicht gewährleistet ist
- mit ungünstigen familiären Lebensbedingungen und Mangelerfahrungen, z.B. Suchtprobleme und / oder Ausfall der Eltern, Trennung, hohes familiäres Konfliktniveau, Flucht und Vertreibung, Vernachlässigung, Gewalt, Missbrauch
- deren Grundbedürfnisse nach Zuwendung, Geborgenheit und Sicherheit bisher nicht ausreichend erfüllt wurden
- die in Familien gelebt haben, die eine förderliche gesunde Entwicklung behindert haben
- die nicht mehr zu Hause leben können oder wollen
- deren persönliche und berufliche Perspektiven noch ungeklärt sind , die aber über ein Mindestmaß an Selbstständigkeit und Eigenverantwortung verfügen
- die mit besonderen sozialen Schwierigkeiten und / oder die in Gruppen überfordert sind bzw. eine Gruppensozialisierung meiden
- mit psychischen Problemen und psychiatrischen Diagnosen
- die eine andere Jugendhilfemaßnahme beendet oder abgebrochen haben
Die Anfragen erfolgen in der Regel über die Jugendämter. Beim Erstgespräch wird die Situation erörtert, notwendige und mögliche Hilfen besprochen und in einer gemeinsamen Vereinbarung der Beginn der Betreuung und das erste Hilfeplangespräch terminiert.
Nicht betreut werden können Jugendliche / junge Erwachsene, wenn:
- Alkohol- und Drogensucht die Lebensführung überwiegend beeinflussen oder eine andere akute Suchterkrankung besteht
- Akute Selbst- und Fremdgefährdung besteht
- Akute Suizidgefahr besteht
- keine Erstuntersuchung durchlaufen wurde
- eine ansteckende Krankheit, die mit einer Gefährdung der übrigen Bewohner/innen und Betreuer einhergehen kann, vorliegt
- die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und Betreuungspersonal verweigert wird
- radikalisierte religiöse und politische Vorstellungen sowie Gewaltbereitschaft vorherrschen
- eine ausgeprägte Gruppeninkompatibilität vorhanden ist
Vor der Aufnahme erfolgt generell eine ausführliche Einzelfallsitzung, um eine hinreichende Eignung zu überprüfen.
Bereich 1, 3 Plätze Innewohnend Vollstationäre Unterbringung Tag und Nacht gem. §§ 27, 34, 35, 41 SONY DSC Bereich 2, 6 Plätze Intensiv Betreutes Wohnen Sonstige betreute Wohnform gem. §§ 27, 34, 35a, 41 SGB VIII SONY DSC